Die Aufgaben des Europaparlaments

Gepostet von Europaabgeordneter am Sep 18, 2011 in Europa, slider

Sicher hat bereits jeder Deutsche und auch alle anderen in Europa lebenden Bürger schon mal etwas vom Europäischen Parlament gehört. Gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr europäische Mitgliedsstaaten wirtschaftliche und finanzielle Krisen erleiden, aber auch schon zur Jahrtausendwende während der Einführung des Euro als einheitliche, europäische Währung, hört und liest man immer öfter in den Medien von der Institution “Europäisches Parlament” oder auch “Europaparlament”. Doch wer weiß genau, was sich hinter diesem Begriff, hinter dieser Institution verbirgt? Was genau macht das, seit 1952 existierende, Europäische Parlament?

Artikel 14 des EU-Vertrags

Die Aufgaben des Europaparlaments, welche im Artikel 14 des EU-Vertrags festgeschrieben stehen, kann man grob in drei Bereiche teilen. So übernimmt es gemeinsam mit dem EU-Rat die Gesetzgebung, sprich, es werden EU-Rechtsvorschriften erörtert und verabschiedet. Auch in Zusammenarbeit mit dem Rat verabschiedet das Parlament den EU-Haushalt. Als dritte Aufgabe steht dem Europäischen Parlament zur Sicherung der demokratischen Arbeitsweise die politische Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, zu. Als zusätzliche Funktion, sozusagen als vierte Aufgabe, nimmt das Parlament eine beratende Rolle ein und wählt den Präsidenten der EU-Kommission. Man kann also sagen, dass das Europäische Parlament, mit Verwaltungsstelle (Generalsekretariat) in Luxemburg sowie Plenartagungen in Brüssel und Straßburg, Gesetzgebungsrechte, Budgetrechte, Zustimmungsrechte, Konstitutionelle Mitwirkungsrechte und die Pflicht der Kontrolle innehat.

Gesetzgebung

Die Gesetzgebungsfunktion bedeutet im Detail, dass von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesetzestexte, innerhalb des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, gelesen und geändert werden kann. Dabei ist jedoch der EU-Rat mit dem Parlament gleichberechtigt, es muss stets eine Einigung gefunden werden. Somit hat das Europaparlament Einfluss auf den Inhalt von Rechtsvorschriften in Bereichen wie Finanzen, Energiepolitik, Landwirtschaft und Einwanderung sowie zum Beispiel auch die Aufnahme von neuen EU-Mitgliedsstaaten. Im Bereich des EU-Haushalts, welcher laut Haushaltsplan der Europäischen Kommission im Jahr 2008 über 129,1 Mrd. Euro verfügte, beschließt das Parlament gemeinsam mit dem Ministerrat den von der Europäischen Kommission vorgelegten jährlichen Haushaltsentwurf. Dabei kann das Europaparlament Änderungen vornehmen.

Politische Kontrolle

Um die politische Kontrolle der EU-Kommission sowie des EU-Rates ausführen zu können, müssen diese Institutionen dem Europaparlament stets Berichte über ihre Tätigkeiten abgeben und der Präsident des Europäischen Parlaments nimmt an den Gipfeltreffen des EU-Rates teil. Zusätzlich können Mitglieder des Parlaments parlamentarische Fragen, schriftlich oder mündlich, an die Kommission oder den EU-Rat stellen, wobei diese jedoch nicht antworten müssen. Das Europaparlament kann zur Kontrolle der weiteren EU-Institutionen, zu denen auch die Europäische Zentralbank zählt, Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen.

Wahl des Präsidenten

Auch bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission schlägt der EU-Rat zunächst Kandidaten vor. Das EU-Parlament wählt dann unter Berücksichtigung des Vorschlags des Rates. Das Parlament muss zusätzlich die EU-Kommission als Ganzes bestätigen. Es entscheidet über die Ernennung von Kommissaren, welche zunächst vom EU-Rat nominiert und dann durch das EU-Parlament auf Kompetenz und Integrität geprüft wurden. Außerdem kann das Parlament bei einer zweidrittel Mehrheit per Misstrauensvotum den Rücktritt einer Kommission erzwingen. Auch jeder europäische Bürger kann Petitionen, also ein Ersuchen oder eine Beschwerde, beim Europaparlament einreichen, welche dann durch den Europäischen Bürgerbeauftragten geprüft werden.

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