Die Zusammensetzung des Europaparlaments

Gepostet von Europaabgeordneter am Sep 28, 2011 in Europa, slider

Das Europaparlament sitzt in Straßburg und ist das Parlament der EU (Europäischen Union). Es besteht seit 1952 und wird seit 1979 im Fünfjahresrhythmus von allen EU-Bürgern neu gewählt. Es ist das einzige Organ der EU, das direkt gewählt wird und es ist sogar weltweit die einzige Institution, die staatenübergreifend gewählt wird. Seine Kompetenzen wurden zu Beginn festgelegt und werden durch den Vertrag von Maastricht (aus dem Jahr 1992) und durch den Vertrag von Lissabon (Inkrafttreten im Jahre 2009) noch erweitert. Dennoch hat das Europaparlament deutlich weniger Einfluss als die nationalen Parlamente.

Durch die Zusammensetzung des Parlaments aus Vertretern aller EU-Mitgliedsstaaten, kommt es im Europaparlament nicht zu einem Verhältnis von Mehrheitspartei und Opposition. Die Abgeordneten sind ungebundener und je nach Thema kommen bei den Abstimmungen sehr unterschiedliche Mehrheiten zu Stande.

Aufgaben des Europaparlaments

Der EU-Vertrag definiert die Aufgaben des Europaparlaments. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist das Parlament Gesetzgeber auf EU-Ebene. Der Rat und das Parlament sind dabei gleichberechtigt und entscheiden gemeinsam über Richtlinien und Verordnungen, die erlassen werden sollen. Das Verfahren ist mit dem deutschen Verfahren vergleichbar, nur, dass das Europaparlament keine Gesetzesvorschläge einbringen darf. In den Bereichen Handelspolitik und Außenpolitik wird das Parlament angehört, hat aber keine Entscheidungsgewalt. Das Aufstellen des Budgets ist ebenfalls Aufgabe des Europaparlaments, die es gemeinsam mit dem Ministerrat erfüllt. Die Europäische Kommission erstellt einen Entwurf für den Haushalt, woraufhin das Parlament und der Ministerrat Änderungen beschließen können und das Budget verabschieden. Eine weitere wichtige Funktion des Parlaments ist es, die Kontrolle über die Kommission und den Rat der EU auszuüben. Das Parlament kann jederzeit einen Untersuchungsausschuss berufen, der verschiedene Entscheidungen prüft und nötigenfalls beim Europäischen Gerichtshof klagt. Die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission gehört ebenfalls zu den wichtigen Aufgaben des Parlaments. Vorschläge für das Präsidentenamt darf jedoch nur der Europäische Rat machen. Das Parlament bestätigt außerdem die gesamte Kommission in ihrem Amt.

Zusammensetzung des Europaparlaments

Im Europäischen Parlament sind die Fraktionen nach ihrer politischen Richtung gruppiert, ähnlich wie in den nationalen Parlamenten. Die Abgeordneten aus den einzelnen Ländern finden sich zu Fraktionen zusammen und bilden so etwas wie eine europäische Partei. So haben sich zum Beispiel die Abgeordneten der vielen verschiedenen grünen Parteien zu einer Fraktion zusammengesetzt. Zudem gibt es Abgeordnete ohne Partei, sogenannte Parteilose. Eine Fraktion kann sich aus Parteilosen und Parteimitgliedern zusammensetzen und muss mindestens 25 Mitglieder haben. Das Europaparlament hat nicht die traditionelle Teilung in Regierungspartei und Opposition und in der Regel wird nach einem gemeinsamen themenbezogenen Kompromiss gesucht. Es ist jedoch eine Dominanz der beiden stärksten Parteien, der konservativen christdemokratischen (EVP) und der sozialdemokratischen Partei (S&D), zu erkennen. Eine absolute Mehrheit gab es in der Geschichte des Europäischen Parlaments bisher noch nicht. Bei den alltäglichen Entscheidungen findet sich meist eine Mehrheit, die sich aus unterschiedlichen Fraktionen zusammensetzt. Fast immer ist jedoch ein Kompromiss zwischen EVP und S&D die Basis für diese Entscheidung. Das Europaparlament setzt sich aus 736 Sitzen zusammen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind je nach Bevölkerungsstärke vertreten. Kleinere Staaten haben jedoch, gerechnet pro Einwohner, mehr Abgeordnete als größere Staaten. Die Verteilung der Sitze geht auf ein System zurück, das zu Beginn der EU festgelegt wurde.

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