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	<title>European Eparticipation</title>
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	<description>Europäische Politik</description>
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		<title>Die Vor- und Nachteile elektronischer Wahlautomaten</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 11:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Europaabgeordneter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlautomaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch im Jahre 2011 kommen in Deutschland keine Wahlcomputer zum Einsatz. Deshalb bleiben auch künftig nur der Gang zur Urne und die Briefwahl als Möglichkeit übrig. Bereits vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung per Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutete gleichzeitig auch das Aus für die Bundeswahlgeräteverordnung, nach deren Richtlinien die Wahlcomputer entwickelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.european-eparticipation.eu/wp-content/uploads/2011/10/Wahl1.jpg" alt="" title="Wahlen" width="350" height="210" class="alignleft size-full wp-image-44" /><strong>Auch im Jahre 2011 kommen in Deutschland keine Wahlcomputer zum Einsatz. Deshalb bleiben auch künftig nur der Gang zur Urne und die Briefwahl als Möglichkeit übrig. Bereits vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung per Wahlcomputer für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutete gleichzeitig auch das Aus für die Bundeswahlgeräteverordnung, nach deren Richtlinien die Wahlcomputer entwickelt wurden.</strong><span id="more-21"></span></p>
<h2>Vorteile von Wahlcomputern</h2>
<p>Die Befürworter von Wahlcomputern führten hauptsächlich die Schnelligkeit bei der Stimmauszählung als großen Vorteil an. Besonders wenn mehrere Wahlen an einem Tag abgehalten werden. Mittels der Wahlcomputer sollte sichergestellt werden, dass ein Wahlergebnis auch dann am selben Tag noch feststeht. Werden keine Wahlcomputer eingesetzt, sind zur Auszählung der Stimmen Tausende von Wahlhelfern nötig. Dies bedeutend einen großen Aufwand der auch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Der Einsatz von Wahlcomputern sollte eine enorme Kostenersparnis bringen im Vergleich zur konventionellen Stimmabgabe mit einem Wahlzettel. Des Weiteren hatten Wahlcomputer auch das Ziel die Stimmabgabe für den Wähler zu vereinfachen. Das Verfahren der Stimmabgabe dauert aufgrund der oftmals sehr langen Stimmzettel entsprechend lange, was zu Verzögerungen bei der Stimmabgabe führen kann. Ein weiterer Pluspunkt der für den Einsatz von Wahlcomputern sprechen sollte, war der Versuch die Anzahl der ungültigen Stimmen zu verringern. Insbesondere bei Kommunalwahlen kommt es sehr häufig zu ungültigen Stimmen, da hier das Kumulieren und Panaschieren erlaubt ist. </p>
<h2>Nachteile von Wahlcomputern</h2>
<p>Eingereicht wurde die Klage beim Bundesverfassungsgericht aufgrund des Einsatzes von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl im Jahre 2008. Hauptsächlich haben die Verfassungsrichter bemängelt, dass die einzelnen Schritte der Stimmabgabe sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses vom Wähler nicht nachvollzogen werden können. Eine generelle Absage an Wahlcomputer wurde vom Verfassungsgericht dagegen nicht ausgesprochen. Eingesetzt wurden bei der Bundestagswahl 2008 Wahlcomputer der niederländischen Firma Nedap. Ein großes Manko dieser Geräte liegt darin, dass eine Überprüfung und manuelle Auszählung der Stimmen nicht möglich ist. Mit den Geräten von Nedap wird nach der Wahl lediglich ein Beleg mit den Stimmenanteilen ausgedruckt. Dadurch besteht keinerlei Transparenz und Überprüfbarkeit einer Wahl. Man muss sich quasi blind darauf verlassen, dass der Wahlcomputer bei der Stimmauszählung fehlerfrei gearbeitet hat.</p>
<h2>Alternativen zum Wahlcomputer</h2>
<p>Eine weitere Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe ist der Wahlstift. Dieser sollte die Vorteile des klassischen Wahlsystems mit denen eines Computers verbinden. Bei der Wahl mit digitalem Wahlstift erfolgt die Stimmabgabe zwar manuell, die Stimmenauszählung wird jedoch digital durchgeführt. Jedoch wurde auch dieses System bereits im Jahr 2008 wieder eingestellt. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Manipulationsmöglichkeiten und große Sicherheitslücken beim Wahlstift aufgedeckt. Bereits bei der Stimmabgabe mittels Wahlcomputer hatte der CCC Manipulationsmöglichkeiten aufgezeigt. So ist es zum Beispiel gelungen innerhalb von kurzer Zeit die Software eines Wahlcomputers gegen die eines Schachcomputers zu tauschen. Bei der Auszählung mittels Wahlstift ist es gelungen diesen so zu manipulieren, dass alle Stimmen für dieselbe Partei gezählt wurden, unabhängig davon wo das Kreuz gemacht wurde.</p>
<h2>Änderung des Wahlverfahrens ist nicht in Sicht</h2>
<p>Derzeit ist nicht in Sicht ob die Wahlcomputer jemals eingesetzt werden können. Grundvoraussetzung hierfür ist eine notwendige Anpassung der Bundeswahlgeräteverordnung. Dies steht aber derzeit bei der Bundesregierung nicht auf der Tagesordnung. Die Herstellerfirma wären nach eigenen Angaben bereit, die Geräte nachzurüsten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. </p>
<p>Img.: picsfive &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Der europäische Staatenbund</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 11:22:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Europaabgeordneter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[Staatenbund]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist Europa mehr als die Summe der dem Kontinent angehörender Staaten? Hat die Europäische Union noch Zukunft oder ist die Vision eines geeinten Europas längst gescheitert? Nie wurden diese Fragen kontroverser diskutiert als heute in Zeiten von Euro-Krise, Rettungsschirmen und Bankenchaos. Politiker scheinen zunehmend überfordert zu sein mit einer immer problematischer werdenden wirtschaftlich-politischen Situation in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ist Europa mehr als die Summe der dem Kontinent angehörender Staaten? Hat die Europäische Union noch Zukunft oder ist die Vision eines geeinten Europas längst gescheitert? Nie wurden diese Fragen kontroverser diskutiert als heute in Zeiten von Euro-Krise, Rettungsschirmen und Bankenchaos. Politiker scheinen zunehmend überfordert zu sein mit einer immer problematischer werdenden wirtschaftlich-politischen Situation in Europa.</strong><span id="more-18"></span></p>
<h2>Die Bedeutung der EU</h2>
<p>Europa ist, einer allgemeinen Definition zufolge, zunächst einmal nicht mehr und nicht weniger als ein Kontinent, der an Asien grenzt. Er gehört zu den am dichtesten besiedelten Gebieten der Erde. Europa besteht aus 46 Einzelstaaten, die neben der gemeinsamen europäischen Geschichte natürlich auch eine eigene, ganz individuelle kulturelle Entwicklung durchlebt haben. Die meisten Nationen sind erst in den letzten 200 Jahren entstanden, als sich der Nationalstaatsgedanke immer mehr durchsetzte. Vorher war Europa eher ein wirtschaftlich-politischer Flickenteppich, der mehr trennende als einende Elemente aufwies. Deutschland wurde erst besonders spät ein einheitlicher Staat &#8211; im Jahr 1871. Da hatten Länder wie Frankreich oder Großbritannien bereits viele Jahre lang Zeit, Nationalstaatserfahrung zu sammeln und sich innenpolitisch zu organisieren. Die beiden Weltkriege im 20. Jahrhundert führten dazu, dass sich viele europäische Staaten in ihrem Sicherheitsbedürfnis bedroht sahen und die Forderung nach einer außenpolitischen Absicherung immer lauter wurde, die durch gezielte wirtschaftliche Bindungen aneinander, erfolgen sollte. In den 1950er Jahren wurde von zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft gegründet, die Vorläuferorganisation der EU. 1992 wurde sie dann von der Europäischen Union abgelöst, der zu Beginn 17 Staaten angehörten. Es ging nun nicht mehr allein um wirtschaftliche Interessen, sondern um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Wichtige Ziele der EU waren und sind bis heute die Wahrung eines Wertekonsens, das Streben nach größtmöglicher Demokratie, die Einhaltung der Menschen- und Völkerrechte, Förderung der Weltwirtschaft, Armutsbekämpfung, Umweltschutz und humanitäre Hilfeleistungen.</p>
<h2>Schwachstellen der heutigen Europa-Politik</h2>
<p>&#8220;In Vielfalt geeint&#8221;- So lautet der optimistisch klingende Wahlspruch der Europäischen Union. Doch genau hier gilt es anzusetzen bei der Frage, ob Europa noch eine Einheit bildet oder ob die Einzelinteressen der Länder dem entgegenstehen. Seit Einführung einer gemeinsamen Währung, stellt sich immer häufiger die Frage, ob die europäischen Interessen mit denen der Einzelstaaten kollidieren oder sich sogar nachteilig auswirken können, insbesondere auf die Wirtschaft. Gerade die aktuellen Diskussionen in Hinblick auf den Staatsbankrott Griechenlands, weisen stark darauf hin. Deutschland und die anderen Länder der EU investieren viele Milliarden Euro in die Rettung der Griechen, obwohl sie selbst stark verschuldet sind. Die Frage nach richtig und falsch scheint sich in dieser Krise allerdings leider zu erübrigen, da Europa wirtschaftlich inzwischen so zusammengewachsen ist, dass die Befürchtung, die gesamte Wirtschaft könnte zusammenbrechen wenn man sich nicht solidarisch zeigt, nicht von der Hand zu weisen ist. Es ist also letztendlich müßig darüber zu philosophieren, ob Europa eine Einheit oder ein Staatenbund ist: Wer einmal Mitglied der geworden EU ist, der muss sowohl die Vorteile, als auch die Nachteile in Kauf nehmen. Nicht einmal die besten und erfolgreichsten Politiker und Ökonomen wollen oder können sich das Szenario vorstellen was im Falle eines Scheiterns der EU eintreten könnte.</p>
<p>Bildquelle: Oliver Boehmer &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Die Zusammensetzung des Europaparlaments</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 11:19:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Europaabgeordneter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Europaparlament]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Europaparlament sitzt in Straßburg und ist das Parlament der EU (Europäischen Union). Es besteht seit 1952 und wird seit 1979 im Fünfjahresrhythmus von allen EU-Bürgern neu gewählt. Es ist das einzige Organ der EU, das direkt gewählt wird und es ist sogar weltweit die einzige Institution, die staatenübergreifend gewählt wird. Seine Kompetenzen wurden zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-38" title="Europaparlament" src="http://www.european-eparticipation.eu/wp-content/uploads/2011/09/Zusammensetzung-Europa-Parlament-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /><strong>Das Europaparlament sitzt in Straßburg und ist das Parlament der EU (Europäischen Union). Es besteht seit 1952 und wird seit 1979 im Fünfjahresrhythmus von allen EU-Bürgern neu gewählt. Es ist das einzige Organ der EU, das direkt gewählt wird und es ist sogar weltweit die einzige Institution, die staatenübergreifend gewählt wird. Seine Kompetenzen wurden zu Beginn festgelegt und werden durch den Vertrag von Maastricht (aus dem Jahr 1992) und durch den Vertrag von Lissabon (Inkrafttreten im Jahre 2009) noch erweitert. Dennoch hat das Europaparlament deutlich weniger Einfluss als die nationalen Parlamente. </strong><span id="more-13"></span></p>
<p>Durch die Zusammensetzung des Parlaments aus Vertretern aller EU-Mitgliedsstaaten, kommt es im Europaparlament nicht zu einem Verhältnis von Mehrheitspartei und Opposition. Die Abgeordneten sind ungebundener und je nach Thema kommen bei den Abstimmungen sehr unterschiedliche Mehrheiten zu Stande.</p>
<h2>Aufgaben des Europaparlaments</h2>
<p>Der EU-Vertrag definiert die Aufgaben des Europaparlaments. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union ist das Parlament Gesetzgeber auf EU-Ebene. Der Rat und das Parlament sind dabei gleichberechtigt und entscheiden gemeinsam über Richtlinien und Verordnungen, die erlassen werden sollen. Das Verfahren ist mit dem deutschen Verfahren vergleichbar, nur, dass das Europaparlament keine Gesetzesvorschläge einbringen darf. In den Bereichen Handelspolitik und Außenpolitik wird das Parlament angehört, hat aber keine Entscheidungsgewalt. Das Aufstellen des Budgets ist ebenfalls Aufgabe des Europaparlaments, die es gemeinsam mit dem Ministerrat erfüllt. Die Europäische Kommission erstellt einen Entwurf für den Haushalt, woraufhin das Parlament und der Ministerrat Änderungen beschließen können und das Budget verabschieden. Eine weitere wichtige Funktion des Parlaments ist es, die Kontrolle über die Kommission und den Rat der EU auszuüben. Das Parlament kann jederzeit einen Untersuchungsausschuss berufen, der verschiedene Entscheidungen prüft und nötigenfalls beim Europäischen Gerichtshof klagt. Die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission gehört ebenfalls zu den wichtigen Aufgaben des Parlaments. Vorschläge für das Präsidentenamt darf jedoch nur der Europäische Rat machen. Das Parlament bestätigt außerdem die gesamte Kommission in ihrem Amt.</p>
<h2>Zusammensetzung des Europaparlaments</h2>
<p>Im Europäischen Parlament sind die Fraktionen nach ihrer politischen Richtung gruppiert, ähnlich wie in den nationalen Parlamenten. Die Abgeordneten aus den einzelnen Ländern finden sich zu Fraktionen zusammen und bilden so etwas wie eine europäische Partei. So haben sich zum Beispiel die Abgeordneten der vielen verschiedenen grünen Parteien zu einer Fraktion zusammengesetzt. Zudem gibt es Abgeordnete ohne Partei, sogenannte Parteilose. Eine Fraktion kann sich aus Parteilosen und Parteimitgliedern zusammensetzen und muss mindestens 25 Mitglieder haben. Das Europaparlament hat nicht die traditionelle Teilung in Regierungspartei und Opposition und in der Regel wird nach einem gemeinsamen themenbezogenen Kompromiss gesucht. Es ist jedoch eine Dominanz der beiden stärksten Parteien, der konservativen christdemokratischen (EVP) und der sozialdemokratischen Partei (S&amp;D), zu erkennen. Eine absolute Mehrheit gab es in der Geschichte des Europäischen Parlaments bisher noch nicht. Bei den alltäglichen Entscheidungen findet sich meist eine Mehrheit, die sich aus unterschiedlichen Fraktionen zusammensetzt. Fast immer ist jedoch ein Kompromiss zwischen EVP und S&amp;D die Basis für diese Entscheidung. Das Europaparlament setzt sich aus 736 Sitzen zusammen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind je nach Bevölkerungsstärke vertreten. Kleinere Staaten haben jedoch, gerechnet pro Einwohner, mehr Abgeordnete als größere Staaten. Die Verteilung der Sitze geht auf ein System zurück, das zu Beginn der EU festgelegt wurde.</p>
<p>Fotourheber: Ingo Bartussek &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Die Aufgaben des Europaparlaments</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Sep 2011 11:14:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Europaabgeordneter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Europaparlament]]></category>

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		<description><![CDATA[Sicher hat bereits jeder Deutsche und auch alle anderen in Europa lebenden Bürger schon mal etwas vom Europäischen Parlament gehört. Gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr europäische Mitgliedsstaaten wirtschaftliche und finanzielle Krisen erleiden, aber auch schon zur Jahrtausendwende während der Einführung des Euro als einheitliche, europäische Währung, hört und liest man immer öfter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-40" title="Reichstag" src="http://www.european-eparticipation.eu/wp-content/uploads/2011/09/Reichstag-Wahlen-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /><strong>Sicher hat bereits jeder Deutsche und auch alle anderen in Europa lebenden Bürger schon mal etwas vom Europäischen Parlament gehört. Gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr europäische Mitgliedsstaaten wirtschaftliche und finanzielle Krisen erleiden, aber auch schon zur Jahrtausendwende während der Einführung des Euro als einheitliche, europäische Währung, hört und liest man immer öfter in den Medien von der Institution &#8220;Europäisches Parlament&#8221; oder auch &#8220;Europaparlament&#8221;. Doch wer weiß genau, was sich hinter diesem Begriff, hinter dieser Institution verbirgt? Was genau macht das, seit 1952 existierende, Europäische Parlament?</strong><span id="more-9"></span></p>
<h2>Artikel 14 des EU-Vertrags</h2>
<p>Die Aufgaben des Europaparlaments, welche im Artikel 14 des EU-Vertrags festgeschrieben stehen, kann man grob in drei Bereiche teilen. So übernimmt es gemeinsam mit dem EU-Rat die Gesetzgebung, sprich, es werden EU-Rechtsvorschriften erörtert und verabschiedet. Auch in Zusammenarbeit mit dem Rat verabschiedet das Parlament den EU-Haushalt. Als dritte Aufgabe steht dem Europäischen Parlament zur Sicherung der demokratischen Arbeitsweise die politische Kontrolle anderer EU-Institutionen, insbesondere der Kommission, zu. Als zusätzliche Funktion, sozusagen als vierte Aufgabe, nimmt das Parlament eine beratende Rolle ein und wählt den Präsidenten der EU-Kommission. Man kann also sagen, dass das Europäische Parlament, mit Verwaltungsstelle (Generalsekretariat) in Luxemburg sowie Plenartagungen in Brüssel und Straßburg, Gesetzgebungsrechte, Budgetrechte, Zustimmungsrechte, Konstitutionelle Mitwirkungsrechte und die Pflicht der Kontrolle innehat.</p>
<h2>Gesetzgebung</h2>
<p>Die Gesetzgebungsfunktion bedeutet im Detail, dass von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesetzestexte, innerhalb des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, gelesen und geändert werden kann. Dabei ist jedoch der EU-Rat mit dem Parlament gleichberechtigt, es muss stets eine Einigung gefunden werden. Somit hat das Europaparlament Einfluss auf den Inhalt von Rechtsvorschriften in Bereichen wie Finanzen, Energiepolitik, Landwirtschaft und Einwanderung sowie zum Beispiel auch die Aufnahme von neuen EU-Mitgliedsstaaten. Im Bereich des EU-Haushalts, welcher laut Haushaltsplan der Europäischen Kommission im Jahr 2008 über 129,1 Mrd. Euro verfügte, beschließt das Parlament gemeinsam mit dem Ministerrat den von der Europäischen Kommission vorgelegten jährlichen Haushaltsentwurf. Dabei kann das Europaparlament Änderungen vornehmen.</p>
<h2>Politische Kontrolle</h2>
<p>Um die politische Kontrolle der EU-Kommission sowie des EU-Rates ausführen zu können, müssen diese Institutionen dem Europaparlament stets Berichte über ihre Tätigkeiten abgeben und der Präsident des Europäischen Parlaments nimmt an den Gipfeltreffen des EU-Rates teil. Zusätzlich können Mitglieder des Parlaments parlamentarische Fragen, schriftlich oder mündlich, an die Kommission oder den EU-Rat stellen, wobei diese jedoch nicht antworten müssen. Das Europaparlament kann zur Kontrolle der weiteren EU-Institutionen, zu denen auch die Europäische Zentralbank zählt, Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen.</p>
<h2>Wahl des Präsidenten</h2>
<p>Auch bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission schlägt der EU-Rat zunächst Kandidaten vor. Das EU-Parlament wählt dann unter Berücksichtigung des Vorschlags des Rates. Das Parlament muss zusätzlich die EU-Kommission als Ganzes bestätigen. Es entscheidet über die Ernennung von Kommissaren, welche zunächst vom EU-Rat nominiert und dann durch das EU-Parlament auf Kompetenz und Integrität geprüft wurden. Außerdem kann das Parlament bei einer zweidrittel Mehrheit per Misstrauensvotum den Rücktritt einer Kommission erzwingen. Auch jeder europäische Bürger kann Petitionen, also ein Ersuchen oder eine Beschwerde, beim Europaparlament einreichen, welche dann durch den Europäischen Bürgerbeauftragten geprüft werden.</p>
<p>Image from: Wildis Streng &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Volksentscheide in europäischen Ländern</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:41:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Europaabgeordneter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Volksentscheide]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen Verfassungen europäischer Staaten ist die Möglichkeit eines Volksentscheids fest verankert. Zumeist werden Volksentscheide bei wichtigen Entscheidungen durchgeführt, welche die Zukunft des Landes erheblich beeinflussen können. Insbesondere zu Fragen der Europäischen Union wurden von einigen Staaten Volksentscheide durchgeführt. So wurde beispielsweise in Frankreich, Irland und Dänemark per Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Maastricht entschieden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.european-eparticipation.eu/wp-content/uploads/2011/09/Wahlen.jpg" alt="" title="Wahlen" width="250" height="150" class="alignleft size-full wp-image-48" /><strong>In vielen Verfassungen europäischer Staaten ist die Möglichkeit eines Volksentscheids fest verankert. Zumeist werden Volksentscheide bei wichtigen Entscheidungen durchgeführt, welche die Zukunft des Landes erheblich beeinflussen können. Insbesondere zu Fragen der Europäischen Union wurden von einigen Staaten Volksentscheide durchgeführt. So wurde beispielsweise in Frankreich, Irland und Dänemark per Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Maastricht entschieden. </strong><span id="more-5"></span></p>
<h2>Volksentscheide in Deutschland</h2>
<p>In Deutschland werden schon seit etwa 80 Jahren keine Volksabstimmungen mehr durchgeführt. So wurde auch der Beitritt zu EU sowie die Einführung des Euro durch das Parlament entschieden. Der Grund hierfür ist, dass viele Politiker die Gefahr sehen, dass wichtige Entscheidungen aufgrund populistischer Motive zum Nachteil von Minderheiten getroffen werden. Dies gilt jedoch nur für bundesweite Entscheidungen. Zu lokalen Themen wie etwa dem Bau des Projekts &#8220;Stuttgart 21&#8243; sind Volksabstimmungen aber durchaus möglich. </p>
<h2>Schweiz ist Europameister bei Volksentscheiden</h2>
<p>Mit Abstand die meisten Volksabstimmungen werden in der Schweiz durchgeführt. Dort werden die Bürger regelmäßig zu allen möglichen Themen befragt. Zum Teil werden diese landesweit oder auch nur für bestimmte Kantone durchgeführt. So wurde zum Beispiel über eine liberale Drogenpolitik ebenso das Volk befragt wie über die Schulpolitik oder eine Kürzung des Arbeitslosengeldes. Im Juni 1994 lehnten die Schweizer Bürger beispielsweise eine Beteiligung der Schweiz an Blauhelmeinsätzen der UNO ab. Weltweite Kritik löste auch die Volksabstimmung über einen Baustopp von Minaretten aus. Dieser wurde von den Schweizer Bürgern mit knapper Mehrheit befürwortet. Kritisiert wurde unter anderem auch eine Volksabstimmung zur Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern. Diese Regelung sollte eine Einzelfallprüfung ablösen. Die Kritiker bemängelten vor allem, dass der Gesetzesentwurf gegen internationales Recht verstoße. Dennoch stimmte eine Mehrheit der Schweizer für den Gesetzesentwurf.</p>
<h2>Volksabstimmungen auch in Frankreich</h2>
<p>Seit Gründung der Fünften Republik wurden in Frankreich 10 Volksabstimmungen durchgeführt. So entschieden sich die Franzosen beispielsweise im April 1962 dazu, den Krieg mit der Kolonie Algerien zu beenden. Der ehemalige Präsident Charles de Gaulle trat 1969 aufgrund eines Volksentscheides zurück. Die Franzosen hatten darin der geplanten Dezentralisierung eine Absage erteilt. Zudem stürzten die Franzosen die Europäische Union in eine tiefe Krise, als sie 2005 den EU-Verfassungsvertrag ablehnten. </p>
<h2>Volksentscheide in Italien</h2>
<p>Auch in Italien wurden die Bürger schon mehrmals zu Volksentscheidungen aufgerufen. Die meisten scheiterten jedoch an einer zu geringen Wahlbeteiligung. Die italienische Verfassung sieht vor, dass Volksabstimmungen nur dann zählen, wenn mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt haben. Dies war zum Beispiel der Fall, als die Italiener vor Kurzem über eine Reform des Wahlrechts abstimmen sollten. Während in Deutschland der Atomausstieg erst vor Kurzem beschlossen wurde, hatten die Italiener bereits 1986 über dieses Thema abgestimmt. Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe entschieden sie sich mehrheitlich dafür, die vier Atomkraftwerke des Landes abzuschalten.</p>
<h2>Briten stimmten über Wahlrechtsreform an</h2>
<p>Auch die britische Verfassung sieht die Möglichkeit von Referenden vor. So stimmten die Briten am 05.05.2011 über ein neues Wahlrecht ab. Durch ein Referendum sollte ein bis dahin geltendes Mehrheitswahlrecht abgeschafft werden. Jedoch sprach sich eine relativ deutliche Mehrheit der Briten gegen die Reform aus. Zudem wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben, das künftig vor jeder Kompetenzübertrag an die EU die Bürger hierzu befragt werden sollen. </p>
<p>Fotoquelle: shockfactor &#8211; Fotolia</p>
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